• Trinkwasser-Installationen

Eine Betriebsunterbrechung von Trinkwasser-Installationen muss fachgerecht durchgeführt werden, sonst droht LEGIONELLENGEFAHR!

Durch die aktuellen Vorgaben von Bund und Ländern zur Eindämmung der Corona-Infektionen mussten nun viele Einrichtungen wie Schulen, Kindertagesstätten, Hotels, Clubs, Bars aber auch Hallenbäder, Fitnessstudios und Frisörsalons und andere öffentlich genutzte Gebäude schließen. Der Corona-Virus ist zwar nicht über das Trinkwasser übertragbar, bringt aber trotzdem eine indirekte Gefährdung des Trinkwassers und somit ihrer Gesundheit mit sich.

Bei einer „Nicht-Nutzung“ von Trinkwasser in diesen Gebäuden wird es zu einer Vermehrung von Legionellen kommen!

Es ist deshalb äußerst wichtig, auch in diesem Zeitraum der Nichtnutzung für einen
„bestimmungsgemäßen Betrieb“ der Trinkwasserinstallation zu sorgen, da bei einer Betriebsschließung ein regelmäßiger Frischwasseraustausch in den Leitungen nicht mehr sichergestellt ist.
Dies führt zu Stagnation in den Trinkwasserleitungen und somit zu einem sehr stark erhöhten Risiko mikrobieller Verkeimung wie z. B. Legionellen oder anderen pathogenen Keimen im Trinkwasser wie auch zu einer Grenzwertüberschreitungen von Schwermetallen wie Kupfer, Blei, Nickel, Eisen, Mangan.

Was ist zu tun?
Da sich die Trinkwasserverordnung (TrinkwV), wie auch die Rechtsverordnungen zum Corana Virus auf das Infektionsschutzgesetz berufen, ist in Trinkwasserinstallationen generell ein bestimmungsgemäßer Betrieb nach Trinkwasserverordnung sicherzustellen.

Das bedeutet im Klartext, auch wenn sich keine Gäste, Besucher oder andere Wassernutzer im Gebäude aufhalten, muss eine bestimmungsgemäße Nutzung simuliert werden, indem die vorhandenen Entnahmestellen spätestens alle 72 Stunden bis zum Erreichen der Temperaturkonstanz im Kalt- und Warmwasserbereich gespült werden. Wer dies nicht „manuell“ z.B mit Hilfe eines Spülplans gewährleisten kann, sollte automatische Spülsteuerungen für die Trinkwasserinstallation oder entsprechende Spüleinrichtungen für die Entnahmestellen montieren lassen.

Außerbetriebnahme einer Trinkwasserinstallation

Bei Betriebsunterbrechungen von mehr als 3 Tagen sind vorbeugende und nachsorgende Maßnahmen zu organisieren, um einen technisch und hygienisch einwandfreien Zustand der Trinkwasserinstallation sicherzustellen. Hier kann z. B. vor einer Betriebsunterbrechung die vorhandenen Absperreinrichtungen geschlossen werden.
Sollen die Leitungen nicht abgesperrt und weiterhin gespült werden, kann es je nach geplanter Dauer der Betriebsunterbrechung aus ökonomischer Sicht sinnvoll sein, die Trinkwassererwärmung abzuschalten. Sollte diese Maßnahme in Erwägung gezogen werden, empfiehlt sich die Abstimmung mit einem Fachmann.

Bei Betriebsunterbrechungen länger 4 Wochen sollte generell die Wasserversorgung abgesperrt, das Trinkwassersystem entleert und die Zirkulationspumpe sowie der Warmwasserspeicher abgeschaltet und ebenfalls ein Fachmann hinzugezogen werden.

Ist eine Stilllegung von mehr als 6 Monaten abzusehen, ist sogar die Anschlussleitung durch das Wasserversorgungsunternehmen vorerst abzutrennen und kurz vor Wiederinbetriebnahme das Trinkwassersystem zu entleeren, nach DVGW-Arbeitsblatt W 557 zu reinigen, zu desinfizieren und im Anschluss zu befüllen.

Wiederinbetriebnahme einer Trinkwasserinstallation

Bei Wiederinbetriebnahme nach spätestens 7 Tagen genügt es, das Wasser mindestens fünf Minuten laufen zu lassen. Wichtig ist hierbei, mehrere Entnahmestellen gleichzeitig zu öffnen, um für eine genügend starke Durchströmung der Verteilleitungen zu sorgen. Die Spülung muss getrennt sowohl in der Kalt- als auch in der Warmwasserleitung durchgeführt werden.

Bei Wiederinbetriebnahme nach maximal 4 Wochen ist ein vollständiger Wasseraustausch an allen Entnahmestellen, sowie Reinigung der Trinkwasserinstallation nach DVGW-Arbeitsblatt W557 durchzuführen.

Sollte die Unterbrechung länger als einen Monat dauern, sind zusätzlich zu einer vorgeschriebenen Legionellenuntersuchung, weitere mikrobiologische Untersuchungen im Warmwasser, wie auch im Kaltwasser im Umfang einer orientierenden Untersuchung nach TrinkwV durchzuführen.

Fazit:

All diese Maßnahmen werden falls notwendig von uns veranlasst und durch professionelle Betriebe z.B. der OTTO KAMP Gmbh durchgeführt, die auch Hauptautor dieses Textes ist.

Als professioneller Immobilienverwalter haben wir diese Themen auch in Zeiten von Corona im Blick und wünschen Ihnen dennoch eine gesunde Zeit auch mit gesundem Trinkwasser.

Die Immobilienverwalter GmbH
– 4x in Baden-Württemberg –

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