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Wohnungsgeberbescheinigung – das erledigen wir für Sie

Seit dem 01.11.2015 müssen Vermieter ihren Mietern im Einklang mit dem neuen Bundesmeldegesetz schriftlich den Ein- und Auszug bestätigen, und zwar in Form der Wohnungsgeberbescheinigung, oftmals auch Vermieterbescheinigung genannt. Die Vermieterbescheinigung benötigen die Mieter, wenn sie sich auf dem Einwohnermeldeamt an-, ab- bzw. ummelden.

Neuerungen und Verpflichtungen

Worum geht es? Jemand, der seinen Wohnort wechselt, muss seinen Umzug innerhalb von zwei Wochen – nicht wie bisher mit seinem Ausweis, sondern nun auch unter Vorlage einer Vermieterbescheinigung – auf dem zuständigen Amt melden. Jemand, der aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, muss sich entsprechend abmelden.

Mögliche Scheinmeldungen sollen so minimiert werden. Bei Nicht-Beachten des neuen Gesetzes können Bußgelder ausgesprochen werden.

Die Immobilienverwalter – ihr kompetenter Ansprechpartner

Als Vermieter ist man oft froh darum, wenn man durch die Vermietung seiner Immobilie möglichst wenig administrativen Aufwand hat. Nun kommt auf alle Vermieter mit der Vermieterbescheinigung eine zusätzliche Aufgabe zu.

Unseren Kunden nehmen wir gerne diese neue Verpflichtung ab: Beauftragen Sie uns damit, Ihre Eigentumswohnung zu vermieten, übernehmen wir die Erstellung der Vermieterbescheinigung. Unsere langjährige Expertise im Bereich der Immobilienvermietung garantiert dabei höchste Fachkompetenz – das bedeutet: weniger Risiko und einen geringeren Zeitaufwand für Sie.

Übermittlung der Vermieterbescheinigung ohne Sorgen

Die Bescheinigung des Wohnungsgebers, also des Vermieters, welche auch durch eine Verwaltungsgesellschaft wie „Die Immobilienverwalter GmbH“ ausgestellt werden kann, kann schriftlich oder elektronisch übermittelt werden und sollte folgende Daten enthalten:

  • Name und Anschrift des Vermieters
  • Angabe zur Art der Bescheinigung, also Ein- oder Auszug
  • Einzugs- oder Auszugsdatum
  • Anschrift der Wohnung
  • Namen aller Mieter

Die benötigte Bescheinigung stellen wir für Ihre vermietete Wohnung korrekt aus und senden diese entweder direkt an den Mieter oder an das Einwohnermeldeamt. So können Sie sorgenfrei und ohne Aufwand die Vorzüge des Vermieter-Daseins genießen.

Über den Autor:

Wir sind Ihr Top25 Immobilienverwalter in Deutschland, mit Büros an vier Standorten in Baden-Württemberg. Lassen Sie sich von unserem einmaligen Service überzeugen und geben Sie Ihre Immobilien in unsere guten Hände - verlässlich und kompetent.

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